Gesetzliche Krankenversicherung
Gesetzliche Krankenversicherungen übernehmen in der Regel die Kosten für eine indizierte, ambulante Psychotherapie bei approbierten Psychotherapeuten mit Kassenzulassung.
Private Krankenversicherung, Beihilfe und Selbstzahler
Private Krankenversicherungen und Beihilfe übernehmen in der Regel die Kosten für eine ambulante Psychotherapie bei approbierten Psychotherapeuten. Die Handhabung der Kostenübernahme richtet sich jedoch nach den individuellen Vertragsbedingungen Ihrer Krankenversicherung. Bitte erfragen Sie diese vor Beginn der Behandlung und lassen Sie sich die Formulare für ambulante Psychotherapie zusenden. Gerne stelle ich anschließend mit Ihnen den Antrag auf Psychotherapie. Das Honorar - auch für Selbstzahler - richtet sich nach der bestehenden Gebührenordnung für psychologische Psychotherapeuten (GOP) und beträgt 100,55 € pro Therapiesitzung.