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Private Krankenversicherung und Beihilfe 

Private Krankenversicherungen und Beihilfe übernehmen in der Regel die Kosten für eine ambulante Psychotherapie bei approbierten Psychotherapeuten. Die Handhabung der Kostenübernahme richtet sich jedoch nach den individuellen Vertragsbedingungen Ihrer Krankenversicherung. Bitte erfragen Sie diese vor Beginn der Behandlung und lassen Sie sich die Formulare für ambulante Psychotherapie zusenden. Gerne stelle ich anschließend mit Ihnen den Antrag auf Psychotherapie. Das Honorar richtet sich nach der bestehenden Gebührenordnung für psychologische Psychotherapeuten (GOP) und beträgt 100,55 € pro Therapiesitzung.

Selbstzahler

Sie können die Kosten für die Psychotherapie natürlich auch selber tragen. Sie haben in diesem Fall keine weiteren Formalitäten zu beachten. Auch hier richtet sich das Honorar nach der bestehenden Gebührenordnung für psychologische Psychotherapeuten (GOP) und beträgt 100,55 € pro Therapiesitzung. 

Gesetzliche Krankenversicherung

Ihre Krankenversicherung ist nach § 13.3 SGB V gesetzlich dazu verpflichtet, die Kosten für eine ambulante Psychotherapie bei einem approbierten Psychotherapeuten in Privatpraxis dann zu übernehmen, wenn es ihr nicht gelingt, Ihnen innerhalb eines zumutbaren Zeitrahmens einen Therapieplatz bei einem Therapeuten mit Kassensitz anzubieten.

 

Ablauf bei der Beantragung einer Psychotherapie in der sog. Kostenerstattung: 

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  • Protokoll der erfolglosen Therapieplatzssuche: Kontaktieren Sie zunächst möglichst viele von den gesetzlichen Kassen zugelassene Psychotherapeuten in der Nähe Ihres Wohnortes und fragen Sie nach einem freien Behandlungsplatz. Eine Liste der zugelassenen Psychotherapeuten finden Sie auf der Seite der Kassenärztlichen Vereinigung. Da Sie nachweisen müssen, dass keine rechtzeitige Behandlung bei Psychotherapeuten mit Kassenzulassung möglich war, protokollieren Sie Ihre Anrufe (Name, Datum, Uhrzeit und frühestmöglichen Behandlungstermin).

  • PTV 11 Formular: Vereinbaren Sie hierzu einen Sprechstundentermin bei einem zugelassenen Psychotherapeuten. Dieser stellt Ihnen - auch wenn er selbst keinen Therapieplatz anbieten kann - das PTV 11 Formular aus. In diesem wird i.d. Regel angegeben, dass bei Ihnen eine Psychotherapie zeitnah notwendig ist. Sprechstundentermine werden beispielsweise über die Terminservicestelle der Kassenärztlichen Vereinigung vermittelt.  

  • Konsiliarbericht: Vereinbaren Sie anschließend einen Termin bei einem Facharzt oder einer Fachärztin (für Psychiatrie / Neurologie / Psychosomatik / Psychotherapie) und lassen Sie sich einen Konsiliarbericht anfertigen. Darin wird i. d. Regel bestätigt, dass eine zeitnahe psychotherapeutische Behandlung aus medizinischer Sicht notwendig ist.

  • Mitteilung an Krankenkasse: Teilen Sie Ihrer Krankenkasse schriftlich mit, dass kurzfristig kein Therapiebeginn bei einem zugelassenen Psychotherapeuten in Wohnortnähe möglich war. Legen Sie dem Schreiben Ihr Anrufprotokoll bei und bitten Sie Ihre Kasse, Ihnen im Rahmen einer angemessenen Frist (z.B. eine Woche) einen Psychotherapeuten mitzuteilen, bei dem Sie zeitnah einen Termin in Wohnortnähe erhalten.

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Nach verstreichen dieser Frist kontaktieren Sie mich, damit wir einen Termin für ein Erstgespräch vereinbaren können, bei dem wir dann das weitere Vorgehen für die Antragstellung besprechen. 

Coaching

Beim Coaching orientiert sich das Honorar an der bestehenden Gebührenordnung für psychologische Psychotherapeuten (GOP) und beträgt 100,55 € pro Sitzung. 

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